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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Kunde

Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen

und der Firma Muldental Ballonfahrten.

 

1. Abschluss des Vertrages

  1. Mit der Anmeldung, die schriftlich , mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann ,bietet der Kunde der Firma Muldental Ballonfahrten den Abschluss eines

Vertrages zur Durchführung einer Ballonfahrt verbindlich an.

2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Firma Muldental Ballonfahrten

zustande. Der Vertrag wird mit uns verbindlich, wenn mit Ihnen die Buchung

und der Preis schriftlich bestätigen.

3. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der

jeweilige Fluggast . In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte

Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen

rechtlichen Vorraussetzungen des Luftfahrtgesetzes ( § 20 LuftVG) erfüllt, für die

Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das

eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

2. Bezahlung und Aushändigung der Ballonfahrtunterlagen

Der Fahrpreis ist nach Annahme des Vertrages durch die Firma Muldental

Ballonfahrten binnen 14 Tagen fällig. Die Zahlung kann als Bahrzahlung,

oder Überweisung erfolgen. Nach Eingang der Zahlung erhält das/ die Tickets

ihre Gültigkeit.

3. Leistungen, Nebenabreden

Der umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der nachfolgenden

Leistungsbeschreibung sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben aus

unseren Prospekt , Buchungsbestätigung und Tickets. Nebenabreden

( Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche u.s.w.) bedürfen einer

ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Muldental

Ballonfahrten.

4. Leistungsbeschreibung, / Gültigkeit

Das Zustandekommen einer Ballonfahrt unterliegt aufgrund der starken

Witterungsabhängigkeit, Flugsicherungs- und behördlichen Auflagen

besonderen Bedingungen. Die Leistung der Firma Muldental Ballonfahrten

splittert sich daher grundsächlich in eine Dienstleistung und in eine Ballonfahrt,

wobei der Aufwand für beide Teile jeweils ca. die Hälfte ausmacht. Die

Dienstleistung besteht im wesentlichen aus der Einbuchung in unser System

und der fortlaufenden des Gastes für die Dauer der Ticketgültigkeit. Dies

beinhalte unter anderem: eine nicht begrenzte Anzahl von Terminvorschlägen,

Informationen über die Durchführungsmöglichkeit der Ballonfahrten anhand

der aktuellen Wetterinformationen. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass

einige Termine wetterbedingt ausfallen können. Die Ballonfahrt beinhaltet

eine Fahrt in einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer von ca. 90 Minuten .

Die Ballonfahrten werden gansjährig durchgeführt . Die Gültigkeit des Tickets

Beträgt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum.

5. Terminvereinbarungen / Absagen

Für die Terminplanung Ihrer Ballonfahrt nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer

Geschäftsstelle auf. Die Beförderungstermine werden von uns vergaben, erfolgen

aber unter Berücksichtigung Ihrer Terminwünsche. Eine Terminvereinbarung

zwischen dem Gast und der Firma Muldental Ballonfahrten in mündlicher

oder schriftlicher Form gilt als verbindlich. Vor dem Termin bieten wir Ihnen

die Möglichkeit an, sich bei uns durch einen Anruf zu informieren, ob die

Ballonfahrt stattfindet. Nehmen Sie diesen Service nicht war , oder wird die

Ballonfahrt am Startplatz aufgrund des Wetters abgesagt, geht Ihr vergebliches

Antreten zum Termin nicht zu Lasten der Firma Muldental Ballonfahrten.

Bei Nichtantritt des Fahrtermins oder nicht rechtzeitige Absage durch den Gast

Hat die Firma Muldental Ballonfahrten Anspruch auf eine angemessene

Entschädigung.

1. Bei Absage des Fahrtermins durch den Gast schriftlich oder telefonisch während

unserer Geschäftszeiten bis zu 48 Stunden vor Abfahrttermin bei Wochentagen

und 72 Stunden bei Wochenendterminen : 0%

unter 48 Stunden vor Abfahrttermin bei Wochentagen bzw. 72 Stunden bei

Wochenendterminen; 100%

des Fahrpreises , es sei denn der Firma Muldental Ballonfahrten gelingt es den

Platz anderweitig zu besetzen oder die Fahrt wird von der Firma Muldental

Ballonfahrten nicht durchgeführt.

2. Bei Nichtantritt der Ballonfahrt durch den Gast ; 100% des Fahrpreises, es sei

denn, die Fahrt wird von der Firma Muldental Ballonfahrten nicht durchgeführt.

Die Firma Muldental Ballonfahrten kann einen höheren Schaden geltend machen ,

Wenn Sie hierfür den Nachweis führt . Macht der Kunde geltend , das der Firma

Muldental Ballonfahrten ein geringerer Schaden entstanden ist, hat er hierfür

den Nachweis zu führen.

6. Rücktritt / Ersatzpersonen

Das für die Ballonfahrt gezahlte Buchungsentgeld wird nicht zurückerstattet.

Der Gutschein ist jedoch nach Rücksprache mit der Firma Muldental Ballonfahrten

Auf eine andere Person übertragbar.

Tritt der Fahrgast vom Beförderungsvertrag zurück , werden die Bereitstellungs-

und Verwaltungsaufwand folgende Gebühren berechnet:

Bis 14 Tage nach Ausstellung des Flugscheins pauschal 25 € . Eine Rückerstattung

erfolgt nur gegen Vorlage des gültigen Flugscheins.

Danach ist ein Rücktritt nur in besonderen Fällen möglich( z. B. ernsthafte

Erkrankung des Teilnehmers) . Wenn eine schriftliche Bestätigung des Arztes

vorliegt , erstattet die Firma Muldental Ballonfahrten 50% des Fahrpreises.

7. Gewährleistung / Abhilfe

Weist die Ballonfahrt / Dienstleistung aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich

bitte unverzüglich an den Piloten / Geschäftsstelle. Sollte die Mängelanzeige

vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann das für Sie zur Folge haben , dass sie

für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen

können. Unabhängig von der Anzeige des mangels vor Ort, müssen Sie binnen

einer Frist von 1Monat nach Ende des Vertrages etwaige Ansprüche auf

Minderung/ Schadenersatz geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss

fassen, die Ballonfahrt aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen

Sie auch in diesem Falle über den Piloten zunächst den Mängel anzeigen.

8. Gesundheitliche Voraussetzungen

Körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme und Schwangerschaften

sind der Firma Muldental Ballonfahrten bei Vertragsabschluss mitzuteilen.

Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Sollten sich

während der Vertragslaufzeit Änderungen ergeben, ist der Fahrgast verpflichtet ,

diese der Firma Muldental Ballonfahrten unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls

kann ein Ausschluss von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist.

9. Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrt

Die Nichtbeachtung der folgenden „ Besonderen Regeln und Verhalten bei

Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss von der Ballonfahrt führen:

1. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt. Sie können von der Ballonfahrt

Ausgeschlossen werden, wenn Verdacht auf Alkoholgenuss vor der

Fahrt besteht.

2. Bitte beachten Sie das Rauchverbot im und um den Ballonkorb.

3. Akute körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind

spätestens vor Fahrantritt dem Piloten bekannt zu geben.

4. Schwangere Frauen sind von der Beförderung ausgeschlossen.

5. Der Pilot kann Sie beim Auf. und Abrüsten des Ballons aktiv beteiligen,

wenn Sie damit einverstanden sind.

6. Tragen Sie bitte sportliche, der Jahreszeit gemäße Kleidung. Unbedingt

erforderlich sind flache, feste und geschlossene Schuhe, am besten höhere

Schuhe , die auch das Fußgelenk schützen. Bei unzureichendem Schuhwerk

können Sie von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden.

7. Zum Schutz ihres Kopfes vor der Wärmestrahlung des Brenners ist unter

Umständen eine Kopfbedeckung notwendig.

8. Alle Anweisungen des Piloten muss in beiderseitigem Interesse Folge

geleistet werden.

9. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord !

10. Keine Leinen oder Schläuche berühren

11. Vorsicht mit Videokameras / Fotoapparaten. Bei Verlust oder Hinausfallen /

Beschädigungen besteht keine Haftung.

12. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Ballonkorb

eigens dafür angebrachte Haltegriffen ( nicht am Korbrand oder anderswo)

mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen , parallel

stehenden Füßen und Knien leicht schwingend in die Hocke

13. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung erst dann, wenn der

Sie ausdrücklich dazu auffordert.

14. Sollten Sie auf einem Gelände landen müssen, das mit Ackerfrucht bewachsen

Ist , vermeiden Sie bitte unnötige weitere Zerstörung des Bestandes. Bleiben

Sie in unmittelbaren Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des

Piloten. Weisen Sie eventuelle Begleiter darauf hin, dass ein Befahren des

Landgeländes mit fremden Fahrzeugen verboten ist. Stellen Sie Ihr Fahrzeug

bitte am Straßenrand öffentliche Wege ab.

15. Bitte legen Sie mitgeführte Gegenstände nicht auf das Fahrzeug, Anhänger

oder am Aufrüstplatz / Landeplatz ab.

10. Schadensfälle / Verletzungen

Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten / Geschäftsstelle unverzüglich

spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen mitzuteilen.

11. Haftung

1. Die Haftung des Luftfahrtunternehmens ( Luftführer ) ist im Rahmen der

bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt

2. Eine Haftung für Gebäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme

ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten

Fahrt verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere

Fahrgäste durch sein Gebäck , Foto- oder Fotogeräte nicht zu Schaden

kommen.

3. Schadensersatzansprüche des Gastes aufgrund von Fahrabsagen am

Startplatz aus wetterbedingten , technischen , Flugsicherungs- oder sonstige

Gründen sind ausgeschlossen . Die Firma Muldental Ballonfahrten ist

bemüht , Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt

zu geben. Sollten Gründe , die nicht in der Verantwortung der Firma

Muldental Ballonfahrten liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, gilt die

Fahrt als Vertragsgemäß durchgeführt.

12. Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis

entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz

Muldental Ballonfahrten.

2. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingung ungültig sein oder werden .

Bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.

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